Gesetze / Psychotherapeutengesetz
PsychThG§ 6 Verzicht
Stand: 01.09.2020
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 18.07.2017 – 14 K 30.16
- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2007 – L 5 KA 1861/06Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 03.08.2011 – 7 K 6327/09
- BSG, 12.12.2018 – B 6 KA 41/17 RStaatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie - Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen - Strukturzuschlag - Vereinbarung - Entscheidung über den Honoraranspruch durch Verwaltungsakt - Nichtanwendung der getroffenen Regelungen zur Ermittlung der Höhe des Strukturzuschlags im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (juris: EBM-Ä 2008)Zitiert von 4
- BSG, 26.01.2022 – B 6 KA 4/21 RVertragspsychotherapeutische Vergütung - Strukturzuschlag in Abhängigkeit von Versorgungsauftrag und Auslastungsgrad - Maximalpunktzahl - keine unmittelbare Anwendung auf staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie - rückwirkende Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (juris: EBM-Ä 2008) - keine Verwirkung eines Nachvergütungsverlangens allein wegen fehlenden VorbehaltsZitiert von 12
- SG Berlin, 22.09.2010 – S 83 KA 693/08
Zuletzt entschieden
- BSG, 11.12.2024 – B 6 KA 3/23 RVertragspsychotherapeutische Versorgung - Ermächtigung von Ambulanzen an Ausbildungsstätten - staatliche Anerkennung nach dem 26.9.2019 - Maßgeblichkeit des Versorgungsbedarfs der VersichertenZitiert von 2
- SG Berlin, 06.09.2023 – S 87 KA 99/22
- SG Magdeburg, 18.01.2023 – S 1 KA 244/21Vertragsärztliche Versorgung - Ausbildungsstätte für Psychotherapie - Ermächtigung der Institutsambulanz - Erfordernis einer mündlichen Verhandlung - Frage der Ermessensreduzierung auf Null - Prüfung des Versorgungsbedarfs - Maßstab der Bedarfsplanungs-Richtlinie KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 PsychThG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/6#abs-1 (1) Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/6#abs-2 (2) Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/6#abs-3 (3) Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden. Hierauf soll vor Abgabe der Verzichtserklärung hingewiesen werden.